Die Mauttabelle
Die Mautpflicht für Lkw und Fahrzeugkombinationen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gilt auf allen Bundesfernstraßen einschließlich Rastanlagen und beginnt mit der Auffahrt auf die Bundesfernstraße.
Alle Tariflängen der mautpflichtigen Strecken sind hier in einer Tabelle zusammengestellt.
Diese Tabelle wird als Mauttabelle bezeichnet. Die dort aufgeführten Tariflängen sind die Abrechnungsgrundlage für die streckenbezogenen Benutzungsgebühren.
Weitere Informationen zu der am 1. Juli 2018 startenden Mautpflicht auf allen Bundesstraßen finden sie auf den Seiten des BMVI
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